Biozidprodukte unterliegen einer Zulassungspflicht, wobei die enthaltenen Wirkstoffe genehmigt werden müssen. Vor allem Unternehmen, die Biozidprodukte das erste Mal am Markt bereitstellen (Hersteller, Importeure), sind von der Biozidprodukteverordnung (BPV) betroffen.
Gemäß BPV sind im Zulassungsverfahren Wirksamkeit und Risiken für Mensch, Tier und Umwelt als Bewertungsgrundlage heranzuziehen. Ungenügende Wirksamkeit und unannehmbare Auswirkungen bei sachgerechter Verwendung sollen dadurch vermieden werden.
Biozide Wirkstoffe und Produkte
Sie benötigen Unterstützung bei der Zulassung von Biozidprodukten oder –wirkstoffen? Wir helfen Ihnen gerne!
Zulassung von Biozidprodukten
Unsere Leistungen
- Beratung
- Erstellung und Einreichung von Dossiers zur Zulassung von Biozidprodukten
- Klassifizierung und Kennzeichnung
- chemisch-physikalische Prüfungen
- toxikologische und ökotoxikologische Prüfungen
- Analyse des Status eines Produktes innerhalb der Biozidprodukte-Verordnung