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Darüber hinaus gibt es weitere Pflichten für die gesamte Lieferkette bis hin zum gewerblichen Verbraucher – etwa die Erstellung und Weitergabe von Sicherheitsdatenblättern. Bis auf wenige Ausnahmen unterliegt jeder Stoff in der EU REACH – von der Geburt (Herstellung, Import) bis zum Tod (Abfall). Um all Ihre Pflichten zu ermitteln, müssen Sie vorab Ihre Rolle unter REACH klären. Beachten Sie, dass die Registrierungsdeadline für Stoffe im Mengenbereich 1 – 100 Jato der 1. Juni 2018 ist.
VO (EG) Nr. 1907/2006 REACH – Achtung: Diese konsolidierte Fassung beinhaltet nicht alle aktuellen Änderungen.
Starten Sie rechtzeitig und budgetieren Sie die zu erwartenden Kosten! Wir unterstützen Sie hierbei gerne mit langjähriger Erfahrung und fundiertem Know-how!
Sowohl nationales und internationales Chemikalienrecht als auch andere Rechtsmaterien aus dem Bereich Umwelt, Abfall oder Arbeitnehmerschutz beziehen sich auf die chemikalienrechtliche Einstufung von Stoffen und Gemischen.
Wir unterstützen Sie gerne mit langjähriger Erfahrung und fundiertem Know-how!
Eine umfassende Übersicht über alle nationalen Gesetzestexte finden sie im Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundeskanzleramts.
Gerne informieren und beraten wir Sie auch hinsichtlich der Besonderheiten im österreichischen Chemikalienrecht.