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Chemikalienrecht


Auf EU- oder nationaler Ebene

Rechtssicherheit im ChemRecht

Wir helfen Ihnen in allen Bereichen des Chemikalienrechts, egal ob auf EU- oder nationaler Ebene. Insbesondere unterstützen wir Sie bei der Registrierung (nach REACH) sowie Klassifizierung und Kennzeichnung (nach CLP) Ihrer Stoffe und Gemische.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns völlig unverbindlich!


Registrierung, Evaluierung, Autorisierung

REACH

Die Registrierung von Stoffen durch den Hersteller oder Importeur ist die zentrale Verpflichtung unter REACH (Registrierung, Evaluierung, Autorisierung von Chemikalien).

Darüber hinaus gibt es weitere Pflichten für die gesamte Lieferkette bis hin zum gewerblichen Verbraucher – etwa die Erstellung und Weitergabe von Sicherheitsdatenblättern. Bis auf wenige Ausnahmen unterliegt jeder Stoff in der EU REACH – von der Geburt (Herstellung, Import) bis zum Tod (Abfall). Um all Ihre Pflichten zu ermitteln, müssen Sie vorab Ihre Rolle unter REACH klären. Beachten Sie, dass die Registrierungsdeadline für Stoffe im Mengenbereich 1 – 100 Jato der 1. Juni 2018 ist.

VO (EG) Nr. 1907/2006 REACH – Achtung: Diese konsolidierte Fassung beinhaltet nicht alle aktuellen Änderungen.

Starten Sie rechtzeitig und budgetieren Sie die zu erwartenden Kosten! Wir unterstützen Sie hierbei gerne mit langjähriger Erfahrung und fundiertem Know-how!


Unsere REACH-Leistungen

  • Kostenermittlung der Registrierung
  • Durchführung der Registrierung
  • Beratung und Schulung
  • Aufbau eines Chemikalienmanagementsystems
  • Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
  • Vertretung gegenüber Behörden, Lieferanten und Kunden gemäß Art. 4
  • Alleinvertretung eines nicht in der EU ansässigen Herstellers nach Art. 8
  • Vertretung im SIEF und Konsortien
  • Übernahme der gesamten REACH Agenda im Unternehmen

Einstufung und Kennzeichnung

CLP

Zur Erfüllung rechtlicher Anforderungen ist die korrekte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen essentiell. Diese hat seit 1. Juni 2015 nach CLP (Classification, Labelling & Packaging of substances and mixtures) zu erfolgen. Alle anderen diesbezüglichen Regelwerke wurden damit außer Kraft gesetzt.

Sowohl nationales und internationales Chemikalienrecht als auch andere Rechtsmaterien aus dem Bereich Umwelt, Abfall oder Arbeitnehmerschutz beziehen sich auf die chemikalienrechtliche Einstufung von Stoffen und Gemischen.

Wir unterstützen Sie gerne mit langjähriger Erfahrung und fundiertem Know-how!


Unsere CLP-Leistungen

  • Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
  • Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen
  • chemisch-physikalische Prüfungen
  • toxiko- und ökotoxikologische Prüfungen
  • Meldung in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA
  • Texterstellung für chemikalienrechtliche Etiketten und andere Kennzeichnungselemente, wie z.B. der Detergenzien-VO
  • Überprüfung bestehender Einstufungen
  • Erstellung von Sicherheitsdatenblättern

Gesetzeslage in Österreich

Nationales Chemikalienrecht

Zusätzlich zu den EU Vorgaben durch EU-Verordnungen und -Richtlinien gibt es auch österreichische Besonderheiten, etwa die Regelung über den Giftbeauftragten (§ 44 ChemG), die Giftverordnung (BGBL II 2001/24), die Selbstbedienungsverordnung (BGBl. II Nr. 251/2015) und viele mehr.

Eine umfassende Übersicht über alle nationalen Gesetzestexte finden sie im Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundeskanzleramts.

Gerne informieren und beraten wir Sie auch hinsichtlich der Besonderheiten im österreichischen Chemikalienrecht.