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SCIP Meldung

Gemäß Artikel 33 der REACh Verordnung ist ein Hersteller von Erzeugnissen verpflichtet, Informationen zu darin befindlichen SVHC Stoffen entlang der Lieferkette zu kommunizieren.
SVHC Stoffe (Substances of Very High Concern) sind im Besonderen CMR Stoffe, persistente Stoffe und Stoffe mit endokrinen Eigenschaften.

Auf dem neuesten Stand

Um speziell auch Abfallverwerter und -entsorger über mögliche SVHC Stoffe in Erzeugnissen zu informieren wurde im Rahmen der 9. Novelle der Abfallrahmenrichtlinie die so genannte SCIP Datenbank installiert.
Sofern die Richtlinie in nationales Recht aufgenommen wurde, wie z.B. in Österreich, hat jeder Hersteller von Erzeugnissen und zusammengesetzten Produkten seit 05.01.2021 die Pflicht aktiv Informationen zu den darin enthaltenen SVHC Stoffen an die ECHA zu übermitteln.
Dies kann unter Zuhilfenahme der SCIP Datenbank erfolgen. Unsere Empfehlung diesbezüglich ist ganz klar diese Datenbank zu nutzen.

Für Fragen zu diesem Thema stehen wir gerne zur Verfügung oder übernehmen diese Agenda für Sie.