Gemäß BPV sind im Zulassungsverfahren Wirksamkeit und Risiken für Mensch, Tier und Umwelt als Bewertungsgrundlage heranzuziehen. Ungenügende Wirksamkeit und unannehmbare Auswirkungen bei sachgerechter Verwendung sollen dadurch vermieden werden.
Eine konsolidierte Fassung der BPV finden Sie hier.
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