Die Anforderungen in diesem Rechtsbereich sind vielfältig und vor allem in den letzten Jahren von zahlreichen Neuerungen betroffen – etwa bei der Registrierung, Einstufung und Kennzeichnung. Der Biozid-Bereich hat ebenso weitreichende Änderungen erfahren. Das verlangt vom Hersteller rasches Handeln. Nur so dürfen die Produkte weiter am Markt verkauft werden. Vor allem für kleinere Unternehmen ist die Rechtslage undurchsichtig. Es ist jedoch unerlässlich, sich Klarheit über die eigenen Verpflichtungen zu verschaffen.
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