Sicherheitsdatenblätter sind wichtige Dokumente die schon lange ohne Ausnahme zum Lieferumfang gefährlicher Stoffe und Gemische gehören. Auch Gemische, die nicht als gefährlich eingestuft sind benötigen unter gewissen Umständen die Beigabe eines Sicherheitsdatenblattes.
Sicherheitsdatenblätter müssen von einer sachkundigen Person erstellt werden!
REACh Anh. II:
"Das Sicherheitsdatenblatt ist von einer
sachkundigen Person zu erstellen, die die besonderen
Erfordernisse und Kenntnisse des Verwenderkreises,
soweit bekannt, berücksichtigt. Lieferanten von Stoffen
und Gemischen müssen sicherstellen, dass diese
sachkundigen Personen entsprechende Schulungen und auch
Auffrischungslehrgänge erhalten haben."
Durch REACh wurden die Sicherheitsdatenblätter (SDBL) neu definiert. Sämtliche diesbezüglichen Regelwerke haben damit ihre Gültigkeit verloren. In Zukunft dürfen SDBL nur mehr gemäß REACh geändert oder neu erstellt werden. Zusätzlich wurden die SDBL auch stark aufgewertet indem sie in Zukunft um die Inhalte von Stoffsicherheitsberichten erweitert werden müssen.
Mit der VO (EU) Nr. 453/2010 wurde REACh Anh. II novelliert, wodurch es zu deutlichen Änderungen bei der Gestaltung von SDBL kommt.
Eine kleine Auswahl an Änderungen:
Folgende Leistungen bieten wir dazu an:
Unsere Sicherheitsdatenblätter werden von Experten erstellt und kontrolliert!