REACH - das Stoffrecht der EU


Was ist REACH?

 

REACH ist eine Abkürzung für "Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien".
Die Verordnung ist seit 01. Juni 2007 in Kraft und seit diesem Zeitpunkt auch in Österreich gültig. Hauptziel von REACH ist der Schutz von Mensch und Gesundheit sowie der Umwelt.

 

REACH regelt den Umgang mit chemischen Stoffen, Gemischen (vormals Zubereitungen) und Erzeugnissen. Es umfaßt alle chemischen Stoffe, egal ob sie gefährliche Eigenschaften besitzen oder nicht.

Ohne eine Registrierung ist eine weitere Verwendung nicht möglich! Einer Zulassung (Autorisierung) bedürfen nur "besonders besorgniserregende" Stoffe.

 

Wen betrifft REACH?

 

REACH betrifft Hersteller, Importeure, Händler und auch Anwender von Chemikalien im weitesten Sinne. Viele Unternehmen sind sich leider immer noch nicht bewußt, dass sie von REACH betroffen sind.

Beachten Sie, dass REACH geltendes Recht ist. Eine Änderung ihres Produktportfolios, ihres Herstellungsprozesses oder z.B. auch ein Lieferantenwechsel kann eine Veränderung ihrer Rolle und und somit ihrer Verpflichtungen unter REACH nach sich ziehen.

 

Ihr Chemikalienmanagement muss daher auf die Anforderungen von REACH angepaßt sein.

 

Gesetzesmaterien, die von REACH betroffen sind:

 

  • Verordnung EG/793/93 Altstoffverordnung (Aufhebung durch REACH am 01.06.2008)
  • Richtlinie 1488/94/EG Altstoffbewertungsrichtlinie (Aufhebung durch REACH am 01.06.2008)
  • Richtlinie 93/67/EG Chemikalien-Risiko-Bewertungsrichtlinie (Aufhebung durch REACH am 01.08.2008)
  • Richtlinie 91/155/EWG Sicherheitsdatenblattrichtlinie (Aufhebung durch REACH am  01.06.2007)
  • Richtlinie 93/105/EWG Richtlinie bezüglich Informationen zu technischen Dossiers gem. Stoffrichtlinie (Aufhebung durch REACH am 01.06.2008)
  • Richtlinie 76/769/EWG Beschränkungsrichtlinie, Verbotsrichtlinie (Aufhebung durch REACH am 01.06.2009)

 

Die Verordnung in deutscher Sprache finden sie in unserem Download-Bereich.