Gefahrgutrecht

 

Das Gefahrgutrecht beschäftigt sich mit dem Transport gefährlicher Güter auf der Straße (ADR,) der Schiene (RID), Flüssen (ADN), dem Meer (IMDG) und dem Luftweg (ICAO-TI).

Ziel ist eine harmonisierte Einstufung aller gefährlichen Güter entsprechend den Kriterien des Transportwesens und die sichere Abwicklung des Transportes bzw. allfälliger Maßnahmen bei einem Unfall.

 

Mit 01.01.2011 ist das Gefahrgutrecht novelliert worden und eine verbindliche Umsetzung ist nach der Übergangsfrist von 6 Monaten am 01.06.2011 rechtlich vorgeschrieben.