Das österreichische Chemikalienrecht


 

Grundsätzlich lehnt sich das österreichische Chemikalienrecht naturgemäß sehr an die Vorgaben aus Brüssel an. Waren bisher die Stoff- und Zubereitungsrichtlinie wesentliche Bestandteile so werden in Zukunft REACh und CLP diese Rolle übernehmen. Zusätzlich zu den EU Vorgaben gibt es aber auch österreichische Besonderheiten wie die Regelung  über den Giftbeauftragten (§ 44 ChemG), Giftverordnung (BGBL II 2001/24) oder die Selbstbedienungsverordnung ( BGBL 1995/232) und viele mehr.

 

REACh und CLP als EU Verordnungen kommen ohnedies in Österreich direkt zur Anwendung. Diesen EU Verordnungen wird durch entsprechende Begleitgesetze oder Änderungen der bestehenden Gesetze Rechnung getragen. Als Beispiel sei hier die Änderung der Chemikalienverordnung 1999 vom 13.11.2008 (BGBL II 2008/393) genannt in der die REACh Verordnung in die ChemV integriert wurde.

 

Hauptbestandteile des österreichischen Chemikalienrechts sind das Chemikaliengesetz 1996, die Chemikalienverordnung 1999, das Biozid-Produkte-Gesetz (BGBL I 2000/105) sowie Gesetze zum Verbot oder zur Regelung des Inverkehrbringens bestimmter gefährlicher Stoffe, wie z.B. die Chemikalienverbotsverordnung 2003 (BGBL II 2003/477), die Giftliste Meldeverordnung (BGBL II 1999/129) und viele mehr.

Entsprechende Abänderung und Ergänzungen zu den einzelnen Gesetzen finden sie in unserer Spalte „Aktuelle Informationen“.

 

Eine umfassende Übersicht über alle nationalen Gesetzestexte finden sie im Rechts Informationssystem RIS.