Ziel des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) 2002 ist die
Abfallwirtschaft nach dem Vorsorgeprinzip und der
Nachhaltigkeit auszurichten.
Wir haben uns dieses Prinzip zum Vorbild genommen, da
wir der Überzeugung sind, dass es die beste Methode
darstellt, um einerseits Ihre Kosten bei der
Abfallentsorgung zu reduzieren und gleichzeitig unsere
Umwelt und unsere Ressourcen zu schonen.
| AWG 2002 §1 Abs. 2 | Abfallvermeidung, Abfallverwertung und Abfallbeseitigung |
| AWG 2002 §10 | Abfallwirtschaftskonzept |
| AWG 2002 §11 | Abfallbeauftragter |