Abfallwirtschaftsgesetz AWG 2002

 

Ziel des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) 2002 ist die Abfallwirtschaft nach dem Vorsorgeprinzip und der Nachhaltigkeit auszurichten.
Wir haben uns dieses Prinzip zum Vorbild genommen, da wir der Überzeugung sind, dass es die beste Methode darstellt, um einerseits Ihre Kosten bei der Abfallentsorgung zu reduzieren und gleichzeitig unsere Umwelt und unsere Ressourcen zu schonen.

 

AWG 2002 §1 Abs. 2 Abfallvermeidung, Abfallverwertung und Abfallbeseitigung
AWG 2002 §10 Abfallwirtschaftskonzept
AWG 2002 §11 Abfallbeauftragter