Mit 01.06.2007 wurde das europäische Chemikalienrecht nachhaltig verändert. Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 REACh trat in Kraft und damit eine restriktive und nachhaltige Verschärfung bei der Herstellung und dem Import von Stoffen. Die Änderungen erfassen aber auch Gemische und Erzeugnisse und führten letztendlich dazu, dass bestehende Richtlinien abgeändert bzw. aufgehoben wurden.
Für Unternehmen bedeuten diese Veränderungen jedenfalls eine nicht zu ignorierende Zusatzbelastung. Bemerkenswert ist sicherlich, dass fast alle Branchen davon betroffen sind. Und hier bedarf es auch Jahre nach dem Inkrafttreten noch umfassender Aufklärungs- und Beratungstätigkeit, denn die Auswirkungen für „Nichthersteller und Nichtimporteure“ den Nachgeschalteten Anwendern sind beträchtlich.
Mehr dazu siehe Rechtsinformation REACh.
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