REACH - Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien


 

Mit 01.06.2007 wurde das europäische Chemikalienrecht nachhaltig verändert. Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 REACh trat in Kraft und damit eine restriktive und nachhaltige Verschärfung bei der Herstellung und dem Import von Stoffen. Die Änderungen erfassen aber auch Gemische und Erzeugnisse und führten letztendlich dazu, dass bestehende Richtlinien abgeändert bzw. aufgehoben wurden.

 

Für Unternehmen bedeuten diese Veränderungen jedenfalls eine nicht zu ignorierende Zusatzbelastung. Bemerkenswert ist sicherlich, dass fast alle Branchen davon betroffen sind. Und hier bedarf es auch Jahre nach dem Inkrafttreten noch umfassender Aufklärungs- und Beratungstätigkeit, denn die Auswirkungen für „Nichthersteller und Nichtimporteure“ den Nachgeschalteten Anwendern sind beträchtlich. 

Mehr dazu siehe Rechtsinformation REACh.

 

Unsere Leistungen zu diesem Thema sind umfangreich und durch unsere große Erfahrung geprägt:

 

  • Beratung und Schulung
  • Aufbau eines Chemikalienmanagementsystems zur Bewältigung aller Anforderungen
  • Erstellung eines REACH konformen Inventars
  • Erstellung von Sicherheitsdatenblätter
  • Vorregistrierung von Stoffen
  • Erstellung und Einreichung von Dossiers im Zug des Registrierungsverfahrens
  • Vertretung gegenüber Behörden, Lieferanten und Kunden gem. Art. 4
  • Alleinvertretung eines nicht in der EU ansässigen Herstellers nach Art. 8
  • Vertretung im SIEF und Konsortien
  • Übernahme der gesamten REACh Agenda eines Unternehmens