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Chemikalienrecht ist unsere Welt
Ist Ihr Betrieb auch (nicht) vom Chemikalienrecht
betroffen?
95 % aller
österreichischen Unternehmen unterliegen den
unterschiedlichsten Bestimmungen aus dem ChemRecht.
Die folgenden Fragen sollen Ihnen einen ersten groben
Anhaltspunkt geben. Bitte beachten Sie, dass die Fragen
keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und im
Zweifelsfall unbedingt eine Überprüfung erfolgen sollte.
Dabei sind wir natürlich gerne behilflich.
Sollten Sie auch nur eine Frage mit "ja" beantworten,
sollten Sie sich unbedingt näher mit dem
Chemikalienrecht beschäftigen!
Wer wird Sie kontrollieren?
- Behörden (Chemikalieninspektion, Arbeitsinspektorat, Umweltbehörden, Zoll, etc.)
-
Mitbewerber – nachdem
alle Unternehmen innerhalb der EU diesbezüglich den
gleichen Bestimmungen unterliegen, wird in
zunehmendem Maße darauf geachtet ob Mitbewerber
unter Umgehung der teilweise kostspieligen Auflagen
einen Wettbewerbsvorteil erschleichen.
-
Kunden – immer mehr wird die Einhaltung von ChemRechtlichen
Auflagen zur Beurteilung und Einstufung von
Lieferanten herangezogen.
Bedenken Sie: Chemikalienrecht = Produktrecht!
Hier finden Sie eine Auflistung wichtiger chemikalienrechtlicher Vorschriften.
Aktuelle Änderungen sind nicht enthalten.