Willkommen bei UmEnA -
Chemikalienrecht ist unsere Welt











Ist Ihr Betrieb auch (nicht) vom Chemikalienrecht betroffen?

 

95 % aller österreichischen Unternehmen unterliegen den unterschiedlichsten Bestimmungen aus dem ChemRecht.

Die folgenden Fragen sollen Ihnen einen ersten groben Anhaltspunkt geben. Bitte beachten Sie, dass die Fragen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und im Zweifelsfall unbedingt eine Überprüfung erfolgen sollte. Dabei sind wir natürlich gerne behilflich.

 

Ein paar Fragen zur Selbstkontrolle (Download als pdf)

 

Sollten Sie auch nur eine Frage mit "ja" beantworten, sollten Sie sich unbedingt näher mit dem Chemikalienrecht beschäftigen!

 

Wer wird Sie kontrollieren?


  • Behörden (Chemikalieninspektion, Arbeitsinspektorat, Umweltbehörden, Zoll, etc.)
  • Mitbewerber – nachdem alle Unternehmen innerhalb der EU diesbezüglich den gleichen Bestimmungen unterliegen, wird in zunehmendem Maße darauf geachtet ob Mitbewerber unter Umgehung der teilweise kostspieligen Auflagen einen Wettbewerbsvorteil erschleichen.
  • Kunden – immer mehr wird die Einhaltung von ChemRechtlichen Auflagen zur Beurteilung und Einstufung von Lieferanten herangezogen.

 

Bedenken Sie: Chemikalienrecht = Produktrecht!

 

Hier finden Sie eine Auflistung wichtiger chemikalienrechtlicher Vorschriften. Aktuelle Änderungen sind nicht enthalten.