Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist die neue EU-Gesetzgebung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Mit Inkrafttreten wurde Kapitel XI der REACH-VO (EG) Nr. 1907/2006 aufgehoben. Artikel 39 bis 42 der CLP-VO regeln nun die Meldung in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der Europäischen Chemikalienagentur.
Wer ist zur Meldung verpflichtet?
Welche Stoffe müssen gemeldet werden?
Stoffe, die gem. REACH der Registrierung unterliegen (auch nicht eingestufte!)
Polymere, die als gefährlich eingestuft werden
Welche Daten werden benötigt?
Wie wird gemeldet?
Wann wird gemeldet?
Die Meldung in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis ist gebührenfrei!
Die ECHA empfiehlt ausdrücklich nicht bis zum 24.12.2010 zu warten. Mit einer Überlastung des REACH-IT Portals ist zu rechnen. Nehmen Sie die Meldung also baldigst möglich vor!