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Aktuelle Veranstaltungen

Chemikalienrecht für die betriebliche Praxis
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Aktuelle Informationen

Änderung REACH Anh. XIV (Zulassung)
VO (EU) Nr. 125/2012
14.02.2012

ChemG Novelle 2011
BGBL I Nr. 7/2012
14.02.2012

Änderung REACH Anh. XVII
VO (EU) Nr. 109/2012
09.02.2012

Änderung Anh. I zur Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien
VO (EU) Nr. 71/2012
28.01.2012

Berichtigung der VO (EU) Nr. 540/2011 Liste zugelassener Pflanzenschutzmittelwirkstoffe
28.01.2012

Änderung der Grenzwert-VO
GKV 2011

Erweiterung der Kandidatenliste um 20 Stoffe
20.12.2011

Durchführungs-VO zur Genehmigung versch. Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe

Berichtigung der
VO (EU) Nr. 291/2011

7 neue SVHC-Stoffe
20.06.2011

Änderung REACH Anh. XVII
VO (EU) Nr. 494/2011

Änderung CLP-VO
VO (EU) Nr. 286/2011

Änderung REACH Anh. XIII
VO (EU)  Nr. 253/2011

Änderung REACH Anh. I
VO (EU) Nr. 252/2011

wesentl. Verwendungen von Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, Labor- und Analysezweck
VO (EU) Nr. 291/2011

Bewertung von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen
VO (EU) Nr. 188/2011

Berichtigung zu REACH Änderung Anh. XIV

REACH Änderung Anh. XIV
VO (EU) Nr. 143/2011

8 neue Stoffe auf der Kandidatenliste
15.12.2010

Änderung Prüfmethoden-VO (EG) Nr. 440/2008
VO (EU) Nr. 1152/2010

Erneute Aufnahme von Pflanzenschutzmittel-
Wirkstoffen

VO (EU) Nr. 1141/2010

8 neue Stoffe auf der Kandidatenliste
18.06.2010

Guidance on waste and recovered substances

Änderung REACH Anh. II Erstellung SDB
VO (EU) Nr. 453/2010



weitere Infos im
Download-Bereich


Datenbank für Chemikalienmanagement


 

Datenbanken sind ein wertvolles Tool zur Datenverwaltung und – generierung. Bedenken Sie aber, dass die Qualität der Daten immer vom Anwender abhängig ist und die Sachkenntnis niemals vollständig ersetzen kann!

 

Modul 1: Basispaket = Verwaltungstool (geeignet für z.B. Händler oder Betriebe, die externe und/oder eigene vorhandene Sicherheitsdatenblätter verwalten wollen)

 

Inhalte:

  • Verwaltung der Produkte mit Namen, Artikelnummer, Gebinde, Lieferanten, Mengen etc. und diversen REACH-relevanten Eigenschaften
  • Möglichkeit der Einbindung gefährlicher Inhaltsstoffe - sehr sinnvoll z.B. für Stoffe mit Beschränkung/Zulassung oder bei Erzeugnissen mit SVHC-Stoffen
  • Einstufung/Kennzeichnung nach CLP und Stoff-Richtlinie
  • ADR Einstufung
  • Sicherheitsdatenblätter: Erstellungs- und Aktualisierungsdatum, Gesetzeskonformität, Verlinkung
  • Druck aller relevanten Daten in Berichtsform

 

Vorteile:

  • leichte Bedienung - kein Access-Wissen notwendig
  • Überblick über die Aktualität von Sicherheitsdatenblättern
  • rascher Zugriff auf die gewünschten Daten mit Suchfunktionen

 

 

Modul 2: Erweiterungspaket = Rezepturverwaltung (geeignet für z.B. Formulierer, Importeure von Gemischen etc.)

 

Inhalt:

  • Rezepturverwaltung: Sie geben Ihre Rezeptur als "Kochrezept" in absoluten Mengen oder Gewichtsanteilen ein und erhalten eine Rezeptur auf Stoffebene, die als Basis für Einstufung/Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblatterstellung dient.
  • Etikettentexte: auf "Knopfdruck" die Etikettentexte für Gebindegrößen mit max. 125 ml und mit mehr als 125 ml.

 

Vorteile:

  • übersichtliche Rezepturverwaltung und Rezepturerstellung auf Stoffebene.
  • für Importeure: leicht erkennbar, wenn Stoffe die Tonnagenbänder für die Registrierung überschreiten

 

In Planung - Modul 3: ADR Erweiterung (derzeit noch nicht erhältlich) - bei Interesse beraten wir Sie gerne!

 

Modul 4: Arbeitssicherheit - Dieses Modul wird in Kooperation mit unserem Partner Assist Unternehmensberatung angeboten und ist auch als Einzelversion erhältlich. Sie können damit Arbeitsplatzevaluierungen, Sicherheitsbegehungen usw. verwalten. Bei Interesse erhalten Sie gerne genauere Informationen von unserem Kooperationspartner!

 

Was kann unsere Datenbank-Lösung nicht?

Kein automatisches Berechnen von Einstufungen und Erstellung von Sicherheitsdatenblättern!

 

Warum?

Das Gesetz verlangt die Sicherheitsdatenblattausstellung von sachkundigen Personen unter Rücksichtnahme auf besondere Erfordernisse der Verwender! (vgl. REACH, Anh. II)

Software kann hier niemals das Wissen einer Person gänzlich ersetzen. Nicht umsonst sind viele EDV-erstellte SDB fehlerhaft.

 

Gerne übermitteln wir Ihnen aussagekräftige Unterlagen und Preise!