Die Anmeldung von Biozidprodukten und –wirkstoffen soll in Zukunft EU weit vereinheitlicht werden. Es bleibt abzuwarten wie sehr die EU weite Anerkennung einer nationalen Zulassung vereinfacht wird. Derzeit wird jedenfalls an einer EU Verordnung gearbeitet, die eine wesentliche Erleichterung beim Zulassungsverfahren bringen soll. (siehe dazu Biozid-VO)
Bei Fragen zur Biozidprodukterichtlinie 98/8/EG bzw. Biozidverordnung EG 1451/2007 stehen wir gerne zur Verfügung.
Unsere Leistungen: